▶︎ Vollstationäre Pflege

Professionelle Pflege mit Herz

Jeder Mensch möchte am liebsten in seinem vertrauten Zuhause leben und alt werden. Doch wenn man auf Hilfe angewiesen ist, egal ob dauerhaft oder nur für kurze Zeit, möglicherweise sogar rund um die Uhr, sind die eigenen vier Wände eventuell nicht mehr der sicherste Ort und die eigene Familie häufig am Rande ihrer Belastbarkeit. 

Ein Umzug in eine Senioreneinrichtung könnte dann eine gute Lösung sein. Bei uns
leben Seniorinnen und Senioren in einer Gemeinschaft, in der immer jemand zur Stelle ist und in der trotz eventuellen Unterstützungsbedarfes die Eigenständigkeit gefördert wird.

Im Rahmen der vollstationären Pflege werden Pflegebedürftige rund um die Uhr von unserem Personal versorgt. Die vollstationäre Pflege kann von allen Damen und Herren mit Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt hierbei je nach Pflegegrad einen monatlichen Pauschalbetrag für die pflegebedingten Aufwendungen, für Leistungen der Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege.

Zudem besteht für Pflegebedürftige stationärer Einrichtungen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, der über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.

Durch diese zusätzlichen Betreuungs- und Aktivierungsleistungen erhalten die Pflegebedürftigen mehr Zuwendung, Austausch mit anderen Menschen sowie eine besser ermöglichte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diese Kosten werden vollumfänglich von der Pflegeversicherung übernommen.

Unabhängig des jeweiligen Pflegegrades haben alle Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel einen übrig bleibenden Eigenanteil, den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, zu zahlen, welcher für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich ist. Diese Kosten fallen für die Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten und individuelle Zusatzleistungen an.

Zusätzlich zahlt die Pflegeversicherung seit dem 01. Januar 2022 einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Der Betrag, mit welchem die Bewohnerinnen und Bewohner hierbei unterstützt werden, richtet sich nach der Dauer der bisher in Anspruch genommenen vollstationären Pflegeleistungen, wobei der Leistungszuschlag mit steigender Dauer ebenfalls steigt.

Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse seit 01.01.2024 fünfzehn Prozent des Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Dadurch verringert sich der jeweilige persönliche Eigenanteil an den Pflegekosten. Sofern die eigenen Mittel zur Deckung des Eigenanteils nicht ausreichen, können beispielsweise beim zuständigen Sozialamt ergänzende Leistungen der Sozialhilfe beantragt werden. Weitere Informationen hierzu sowie Unterstützung bei der Beantragung erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner gerne durch uns oder auch durch die jeweils zuständige Pflegekasse.

Sie möchten sich genauer über die entstehenden Kosten informieren? Dann nutzen Sie gerne unseren Preiskalkulator.

Die Entscheidung für einen Einzug in eine Pflegeeinrichtung fällt oft nicht leicht. Wir wissen darum und möchten unseren Bewohnerinnen und Bewohnern gern eine Umgebung schaffen, in der sie sich geborgen und wie zuhause fühlen. Unsere engagierten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichsten Tätigkeitsfelder sorgen mit ihren individuellen Kompetenzen dafür, dass unsere Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich gepflegt und betreut werden – orientiert an ihren individuellen Bedürfnissen mit allem, was dazu gehört.

Was gehört zu einer vollstationären Pflege?

Zu den Leistungen für unsere pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner gehören die Grundpflege, die Behandlungspflege, Investitionskosten sowie Leistungen der Unterkunft und Verpflegung. Was die Grundlage dieser Leistungen ist und was zu diesen Leistungen zählt, möchten wir Ihnen gerne im Folgenden vorstellen.

  • Grundpflege

Jeder von uns kann durch Krankheit, einen Unfall oder altersbedingt pflegebedürftig werden. Kurzfristig oder langfristig sind dann eventuell grundlegende Dinge wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme nicht mehr alleine zu meistern. Unsere Pflege- und Betreuungskräfte sind dann für Sie da und stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen.

Die Pflegemaßnahmen orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und an ihren eigenen Fähigkeiten.

Leistungen der Grundpflege (u.a.)

  • Körperpflege
  • Betten und Lagern
  • Mobilitätsförderung ( Hilfe beim
    An- & Auskleiden, Gehen, Stehen usw.)
  • Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme
  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit und Kommunikation

  • Behandlungspflege

Unter Leistungen der Behandlungspflege sind medizinische Leistungen zu verstehen, die grundsätzlich durch einen behandelnden Arzt verordnet werden.

Leistungen der Behandlungspflege (u.a.)

  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck-, Puls-, Temperatur- und Blutzuckermessung)
  • Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • Leistungen der Unterkunft und Verpflegung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden umgangssprachlich auch “Hotelkosten” genannt. Dazu gehören zum Beispiel Aufwendungen für Mahlzeiten und für die Zimmerreinigung.

Leistungen der Unterkunft
und Verpflegung (u.a.)

  • Lebensmittelsachkosten
  • Personalkosten Küche
  • Personalkosten Reinigung
  • Wäschereinigung
  • Energiekosten
  • Wirtschaftsbedarf
  • Verwaltung und Haustechnik

  • Investitionskosten

Die Investitionskosten dienen der Refinanzierung aller Kosten, die für die Nutzung des Gebäudes und für den Betrieb des Seniorenzentrums notwendiger Anlagegüter anfallen.

Investitionskosten sind ansatzweise mit einer klassischen Miete von Wohnungen vergleichbar. Die einzelnen Bestandteile der Investitionskosten, die von unserem Unternehmen gegenüber dem Sozialhilfeträger beantragt und durch diesen genehmigt werden müssen, ergeben einen einheitlichen Betrag, der jeder Bewohnerin und jedem Bewohner monatlich in Rechnung gestellt wird.

Bestandteile der Investitionskosten

  • Miete / Pacht
  • Finanzierungskosten
  • Leasingaufwendungen
  • Abschreibungen
  • Instandhaltungskosten

Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an uns über unser Kontaktformular.
Wir freuen uns, Sie beraten und eventuell demnächst in einem unserer Seniorenzentren begrüßen zu dürfen.

Nach oben scrollen